Warum wird ein Bußgeld bei Qualifizierung durch Personenschaden nicht erhöht, bei Sachschaden aber schon?
Die Qualifizierung von Grundtatbeständen ist immer dann möglich, wenn rechtlicher Überhang vorliegt, d.h., wenn im tatsächlichen Sachverhalt mehr passiert als inhaltlich durch die anzuwendenden Norm abgedeckt ist. 📍Beispiel: Gemäß § 7 Abs. 5 S. 1 StVO muss beim Wechsel des Fahrstreifens eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. A wechselt nun den Fahrstreifen und übersieht dabei den neben ihm fahrenden B. Es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wodurch diese beschädigt werden. Die mit der Schädigung des Fahrzeugs (Sache) einhergehende Gefährdung des Fahrzeugführers B wird durch § 7 Abs. 5 S. 1 StVO abgedeckt, da diese Norm den Ausschluss der Gefährdung beinhaltet. Nicht durch die Norm abgedeckt wird jedoch der Sachschaden am Pkw des B; diese ist somit das Mehr , dass über die Gefährdung hinaus geht. Für diesen rechtlichen Überhang benötigt man nun eine weitere Norm, die diesen Umfang abzudecken in der Lage ist. Dafür kommt...